Quälende Hundehaltegesetz-Novelle

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was Hunde so denken......einfach "hündisch"

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Heras Brief

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3.3.2007 Artikel in der

Quelle Tierklinik Steyr Sehr interessante Stellungnahme

Hundehaltegesetz OÖ Stellungnahme Dr.L.Pfeil (15. Februar 2006)

Stellungnahme zur Vorlage der OÖ Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das OÖ Hundehaltegesetz geändert wird.
(OÖ Hundehaltegesetz-Novelle 2006)
Vorbemerkung:

Die Vorlage ist keinesfalls geeignet, Rechtsvorschriften für Hundehalter zu vereinfachen, dem Tierschutzgedanken Rechnung zu tragen, und das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und NICHTHUNDEHALTERN zu fördern.
Im Gegenteil: Auf Grund der weiter komplizierten und teils unverständlichen Gesetze und in bestimmten Geltungsbereichen des Landes unterschiedlichen Verordnungen wird die Hundehaltung immer mehr zu einem Slalom im „Gesetzesdschungel“, wo selbst erfahren Verwaltungsjuristen unterschiedliche Interpretationen zulassen.

Zudem haben es die Gemeinden in überwiegender Zahl bis heute verabsäumt, der im Landesgesetz vorgesehenen entsprechender Verpflichtung nachzukommen und sogenannte „Freilaufzonen“ für Hunde in ihrem Gemeindegebiet zu bestimmen. Die ständige Leinenpflicht bei Hunden lässt keine ausreichende Sozialisierung der Hunde zu, und Hunde reagieren dann bei Aufeinandertreffen überaus aggressiv. Eine extreme Zunahme an Anzahl und Schwere der Bissverletzungen in den letzten 3 Jahren musste festgestellt werden. Ständiger Leinenzwang ist eine Form der Tierquälerei !!!!!

Auf die unterschiedlichen Fristen bezüglich Anmeldung von Hunden bei der Gemeinde wurde weiterhin keine Rücksicht genommen. Tierseuchengesetz versus Landesgesetz.

Was gilt nun ???
Auch ist die Gesetzesvorlage weltfremd: mir ist kein Züchter bekannt, der vor Abgabe seine Welpen einzeln bei der Gemeinde angemeldet hätte !!!
Eine bundesweite Regelung für die Haltung von Hunden muß das erklärte Ziel sein.

Die Mitwirkung der Bundesbehörden (Polizei) bei der Überwachung des Landesgesetzes ist nach wie vor ein „Wunschtraum“ und keinesfalls abgesichert.

Zu Art. I Z.6 (§ 3 Abs. 1 a und 1b):
….Da im Tierheimen nur fachkundiges Personal beschäftigt ist, kann der erweiterte Sachkundenachweis entfallen…..
Die flächendeckende Beschäftigung von fachkundigem Personal in Tierheimen ist weiters ein „Wunschtraum“ und bis dato eher die Ausnahme.

Zu Art.I Z 9 (§§6Abs.6 und 15 Abs.1 Z. 7a):
Nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Leine und Maulkorb: Leinen mit extrem kurzer Länge engen den Freiraum des Hundes weiter ein. Maulkorb: Wer entscheidet, welches Hundemaul für einen Maulkorb nicht geeignet ist ??? Ab wann soll von einem Tierarzt Atemnot bei ständigem Maulkorbtragen per Attest festgestellt werden ??? Ständiger Maulkorbzwang vermindert von sich aus schon den genügenden Sauerstoffaustausch und verursacht somit Herz und Atemwegserkrankungen !!!!(Bei jedem Gassigehen sollen alle entsprechenden gesundheitlichen Atteste mitgeführt werden…….!!!!)Hunde die am Arm getragen werden brauchen keinen Maulkorb oder Leine: Diese Regelung falls sie kommen sollte ist kontraproduktiv:
Auch kleine Hunde werden am Arm ihres Besitzers stark und veranlassen größere Hunde am Hundehalter hochzuspringen und eine Rauferei zu beginnen.
Es gibt viele gerichtliche Prezedenzfälle, wo in einem solchen Falle der Hundehalter, welcher den Hund am Arm gehabt hatte, wegen nicht „artgerechter“ Hundehaltung zum Mitverschulden verurteilt worden ist.

Eine bundesweite Regelung über das Halten von Hunden, welche auch dem Tierschutzgedanken entspricht, ist ein gebot der Stunde.
Es müssen unbedingt Experten in Hundefragen bei dieser Thematik beigezogen und diese ausreichend berücksichtigt werden. Letzteres ist weder beim bestehenden Hundehaltegesetz ÖO noch beim vorliegenden Entwurf geschehen.

Dr. Leopold Pfeil
Tierarzt
Universitätslektor
Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Veterinärwesen

Steyr, 10.02.2006

* Hundehaltegesetz OÖ Stellungnahme Dr.L.Pfeil (15. Februar 2006)

Stellungnahme zur Vorlage der OÖ Landesregierung betreffend Landesgesetz, mit dem das OÖ Hundehaltegesetz geändert wird.
(OÖ Hundehaltegesetz-Novelle 2006)

Vorbemerkung:

Die Vorlage ist keinesfalls geeignet, Rechtsvorschriften für Hundehalter zu vereinfachen, dem Tierschutzgedanken Rechnung zu tragen, und das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und NICHTHUNDEHALTERN zu fördern.
Im Gegenteil: Auf Grund der weiter komplizierten und teils unverständlichen Gesetze und in bestimmten Geltungsbereichen des Landes unterschiedlichen Verordnungen wird die Hundehaltung immer mehr zu einem Slalom im „Gesetzesdschungel“, wo selbst erfahren Verwaltungsjuristen unterschiedliche Interpretationen zulassen.

Zudem haben es die Gemeinden in überwiegender Zahl bis heute verabsäumt, der im Landesgesetz vorgesehenen entsprechender Verpflichtung nachzukommen und sogenannte „Freilaufzonen“ für Hunde in ihrem Gemeindegebiet zu bestimmen.
Die ständige Leinenpflicht bei Hunden lässt keine ausreichende Sozialisierung der Hunde zu, und Hunde reagieren dann bei Aufeinandertreffen überaus aggressiv.
Eine extreme Zunahme an Anzahl und Schwere der Bissverletzungen in den letzten 3 Jahren musste festgestellt werden.
Ständiger Leinenzwang ist eine Form der Tierquälerei !!!!!

Auf die unterschiedlichen Fristen bezüglich Anmeldung von Hunden bei der Gemeinde wurde weiterhin keine Rücksicht genommen. Tierseuchengesetz versus Landesgesetz.
Was gilt nun ???
Auch ist die Gesetzesvorlage weltfremd: mir ist kein Züchter bekannt, der vor Abgabe seine Welpen einzeln bei der Gemeinde angemeldet hätte !!!
Eine bundesweite Regelung für die Haltung von Hunden muß das erklärte Ziel sein.

Die Mitwirkung der Bundesbehörden (Polizei) bei der Überwachung des Landesgesetzes ist nach wie vor ein „Wunschtraum“ und keinesfalls abgesichert.

Zu Art. I Z.6 (§ 3 Abs. 1 a und 1b):
….Da im Tierheimen nur fachkundiges Personal beschäftigt ist, kann der erweiterte Sachkundenachweis entfallen…..
Die flächendeckende Beschäftigung von fachkundigem Personal in Tierheimen ist weiters ein „Wunschtraum“ und bis dato eher die Ausnahme.

Zu Art.I Z 9 (§§6Abs.6 und 15 Abs.1 Z. 7a):
Nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Leine und Maulkorb:
Leinen mit extrem kurzer Länge engen den Freiraum des Hundes weiter ein.
Maulkorb: Wer entscheidet, welches Hundemaul für einen Maulkorb nicht geeignet ist ???
Ab wann soll von einem Tierarzt Atemnot bei ständigem Maulkorbtragen per Attest festgestellt werden ??? Ständiger Maulkorbzwang vermindert von sich aus schon den genügenden Sauerstoffaustausch und verursacht somit Herz und Atemwegserkrankungen !!!!
(Bei jedem Gassigehen sollen alle entsprechenden gesundheitlichen Atteste mitgeführt werden…….!!!!)
Hunde die am Arm getragen werden brauchen keinen Maulkorb oder Leine:
Diese Regelung falls sie kommen sollte ist kontraproduktiv:
Auch kleine Hunde werden am Arm ihres Besitzers stark und veranlassen größere Hunde am Hundehalter hochzuspringen und eine Rauferei zu beginnen.
Es gibt viele gerichtliche Prezedenzfälle, wo in einem solchen Falle der Hundehalter, welcher den Hund am Arm gehabt hatte, wegen nicht „artgerechter“ Hundehaltung zum Mitverschulden verurteilt worden ist.

Eine bundesweite Regelung über das Halten von Hunden, welche auch dem Tierschutzgedanken entspricht, ist ein gebot der Stunde.
Es müssen unbedingt Experten in Hundefragen bei dieser Thematik beigezogen und diese ausreichend berücksichtigt werden.
Letzteres ist weder beim bestehenden Hundehaltegesetz ÖO noch beim vorliegenden Entwurf geschehen.

Dr. Leopold Pfeil
Tierarzt
Universitätslektor
Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Veterinärwesen

Steyr, 10.02.2006

 

14.Feruar 2007

Polizei muss nun doch Leinen- und Maulkorbpflicht überwachen

LINZ. Vergeblich wehrte sich die Exekutive gegen eine Mitwirkpflicht am umstrittenen oö. Hundehaltegesetz: Seit 1. Dezember 2006 darf die Polizei nun auch überwachen, ob der Maulkorb sitzt und die Leine kurz genug ist - und bei Verstößen zwischen 14 und 21 Euro Organstrafe kassieren.

Die 1,5-Meter-Regelung für die Hundeleine trieb die Hundefreunde auf die Barrikaden. Nicht weniger als 3000 Hundebesitzer unterschrieben, wie berichtet, eine von Hundeexpertin Edith Kirchberger aus Pichl bei Wels initiierte Petititon. Am Gesetzesinhalt änderte die Unterschriftenaktion jedoch nichts: Anfang Dezember trat das mehrmals novellierte, verschärfte Hundegesetz in Kraft. Mit kurzer Leine und Maulkorbzwang sollen die Hunde zur Räson gebracht werden.

Und wie es aussieht, wirken die bereits 2003 gesetzten Maßnahmen auch: Von den 42.628 Hunden, die 2004 in Oberösterreich gemeldet waren, bissen 455 zu. Ein Jahr später waren mit 49.582 offiziell gemeldeten Vierbeinern um knapp 7000 mehr registriert. Trotzdem ging die Zahl der angezeigten Bissverletzungen auf 382 zurück. "Ich führe dies nicht nur auf das im Großen und Ganzen gelungene Gesetz zurück, sondern auch auf ein gestiegenes Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter", sagt der zuständige Landesrat Josef Ackerl.

Neben der Pflicht zur 1,5-Meter-Leine oder zum Maulkorb für Hunde innerhalb des Ortsgebiets ist jetzt auch neu, dass die Polizei nicht wegschauen darf. Die Freude darüber hält sich bei der Exekutive allerdings in Grenzen, zumal sie bereits Hundstrümmerl-verstöße nach der Straßenverkehrsordnung ahnden muss. Vergisst ein Hundehalter, seinem Liebling Leine oder Maulkorb anzulegen, kostet es 14 Euro Strafe. An öffentlichen Orten, an denen beides vorgeschrieben ist, macht das Bußgeld 21 Euro aus.

Dietmar Keck, Vizepräsident des Österreichischen Gebrauchshundeverbands, sieht keine Gefahr, dass Hunde durch die kurze Leine psychischen Schaden nehmen. Gerade in Städten wie Linz gebe es genug Freilaufflächen, wobei allerdings in ganz OÖ. bisher keine einzige Fläche verordnet wurde, obwohl das Gesetz eine solche Verordnung vorschreibt. (ro)

"Nicht nur das Gesetz wirkt, auch das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter steigt.

JOSEF ACKERL

Sozial-Landesrat

Hundehalter müssen mit Leinen- und Maulkorbkontrollen rechnen.

Zwei neue Hunde-Broschüren

2 neue Hunde-Broschüren hat das Land OÖ. herausgebracht: Eine nennt sich "OÖ. Hundeguide", enthält die wesentlichsten Regeln, die ein Hundehalter zu beachten hat, und wird bei Gemeinden, Tierschutzorganisationen und Hundevereinen erhältlich sein. Die zweite heißt "Keine Angst vor Hunden!", gibt Verhaltenstipps und wird in Kindergärten und 1. Klassen der Volksschule verteilt.

 

Tierärzte Deutschlands stehen zu Ihren Kunden

Auszug aus der aktuellen Zeitung des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte Deutschlands

Bericht 6.Dezember 2006 in der

 

 


Bericht aus der vom 29. November 2006

Liebe GegnerInnen, der Novellierung des Hundegesetzes!

Was Sie jetzt lesen, geht uns wirklich alle an. Viel zu lange haben viele weggesehen und resigniert: "da kann man halt nichts machen",….. das Ergebnis des „zu sehens“ ist niederschmetternd.
Realität ist, dass der Beschluss, der Novellierung des Hundegesetzes O.Ö. am 1. Jänner 2007 wenn nicht ein „Wunder“ geschieht in Kraft treten wird.
Unterschreiben und sammeln Sie weiterhin Unterschriften in www.hundegesetz.at nicht für mich, sondern für Sie selbst und für die Hunde!!!

Hundehalter scheinen die Buhmänner der Nation zu sein

Nur eine bundesweite Regelung könnte im „Gesetzesdschungel“ Ordnung schaffen…

Viele fühlen sich als Fußabtreter und Melkkühe, werden permanent angepöbelt und verbal bedroht. Wer schützt diese vor dem Gesetz?.......mehr, wenn Sie es wünschen!!!

Namhafte O.Ö. Hundehalter, Experten und Tierschutzorganisationen stimmen gegen diese Novellierung:


Den Hundegesetzen auf den „Zahn“ gefühlt!

Aus weit über 600 EXPERTENMEINUNGEN hat Kirchberger ein intensives Studium und eine Meinungsumfrage gestartet. Stellungnahmen zur Novellierung von zahlreiche Tierschutzorganisationen, Experten und TierärztInnen ergaben verblüffende Ergebnisse.Was stört Hundehalter und Nichthundehalter am meisten?

90% regen sich auf, dass es zu wenige Freilaufflächen gibt, die Hundehalter den Kot nicht wegräumen und Missmut unter der Bevölkerung stetig wächst….mehr dazu wenn Sie es wünschen!

Die meisten wünschen sich statt Verboten und Vorschriften Aufklärungsarbeit für beide Fronten und verstärkte Information nach neuesten Erkenntnissen!!!

Unten nur ein paar kurze Auszüge von 600 Stellungnahmen:
Doris Eisenriegler, Hundehalterin, Landtagspräsidentin der Grünen:
Die jetzige Novelle hat nur den Sicherheitsaspekt berücksichtigt. Ich war immer für eine intensive Einschulung der HundebesitzerInnen.
Dr. Cornelia Mülleder, Tierschutzombudsfrau:
Ziel sollte ein möglichst „stressfreier“ Hund sein, dem auch die Möglichkeit gegeben wird, ausweichen zu können, was bei einer 1,5m Leine nicht möglich ist. Es besteht eine Verpflichtung, Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Konzepte eines „Hundeführerscheine“ gehören her.
Dr. Niederreiter Barbara belegte das Studium zum Hundetrainer: Eineinhalbmeter Leide ist inkompetent, sinnlos und kontraproduktiv.
Dr. Klaus-Dieter Strohbach, RA.: Bin für die Absolvierung eines mindestens
zehnstündigen Kurses mit Prüfung.
Mag. Brita Ortbauer, Studium zum Hundetrainer, Hundeschule Together: bei dieser Leinenlänge wird das natürliche Sozialverhalten des Hundes wird stark eingeschränkt
Dr. Pfeil Leopold, Universitätslektor, Gerichtl. beeideter Sachverständiger:
Ständiger Leinenzwang ist eine Form der Tierquälerei! Eine extreme Zunahme an Anzahl und Schwere der Bissverletzungen seit bestehen des Hundegesetzes 2002 musste festgestellt werden.
Dr. Christian Schwingshandl, Tierklinik Wels: Intensive Schulungen von mehreren Tagen mit einer Art Hundeführerschein kann die Lösung sein.
Rügen Hannelore, Präsidentin Linzer Tierschutzverein:
Maulkorbpflicht: Sozialverhalten mit Artgenossen(Beschnuppern) nicht möglich. Verkleben des Maulkorbes mit Fäkalien. Gesundheitliche Beeinträchtigungen und entstehen von Stress.
Dr. Brigitta Greisinger: Sehr tragisch empfinde ich die zunehmende Verkriminalisierung der HundebesitzerInnen samt den gutmütigen Hunden. Mehr Aufklärungsarbeit wäre sinnvoll.
Mag. Michaela Bell: Ich würde Hundehalter und Nichthundehalter, samt Kinder in den Schulen zu Zweitagesseminaren mit Prüfung verpflichten.
Ulbrich Wolfgang, Dr.med.univ. : Leider lassen sich immer wieder Politiker zu völlig irrationaler Anlassgesetzgebung verleiten. Interessant das nach 10 000 Jahren ein Zusammenleben mit Hunden nicht mehr möglich sein soll.

Sind Hunde ohne Leine unkontrollierbare Bestien?

In Oberösterreich entsteht der Eindruck, dass das Aggressionspotential der Hunde besonders groß sei, das Bürger beschützt werden müssen. Leine + Maulkorb.

Ein Hund mit kurzer Leine und Maulkorb sieht wirklich bedrohlich aus und macht Hunde schon optisch zu einem gefährlichen Tier. Wer denkt da an was Gutes. Kinder bekommen mehr und mehr Ängste vor Hunden.

Richtig ist, dass seit 2002 der normale Umgang mit Hunden mehr und mehr verlernt wurde und es an den Bemühungen der Behörden scheitert.
Anzahl der Beißunfälle ist nicht gestiegen! Die meisten Unfälle finden im eigenen Familien- bzw. Freundeskreis statt.

Nicht Leine Kürzen, sondern Know How der Halter vermehren. Ein gut sozialisierter Hund, dessen Körpersprache verstanden wird, wird nicht beißen müssen, so Kirchberger
Maulkorbpflicht ohne Leine ist sinnlos, da ein verhaltensgestörter, aggressiver Hund Menschen auch so schwer verletzen kann.

Ignoranten sind nach wie vor unbelehrbar, melden Hunde nicht einmal an.
Hundefreunde aus Traun fordern:

Bei derartigen Gesetzen, generelle Untersagung der Hundezucht, -haltung und Hundeverbot in Österreich.


Artikel aus vom 19.11.2006

 

Kooperation mit dem Hund macht auch für den Menschen das Leben leichter
Miteinander statt Gegeneinander:

Gewalt ist immer für die Katz’! --- Bericht

Quelle:

vom 10.05.2006

Oberösterreich verordnet: Hunde an die kurze Leine

Die Länge der Leine darf an belebten Orten nicht länger als eineinhalb Meter sein

Linz – „Täglich wird in Oberösterreich mindestens eine Person von einem Hund gebissen. Laut der aktuellen Statistik für das Jahr 2005 wurden von den 49.582 gemeldeten Hunden 382 aggressiv“ , informiert das Büro von SPÖ-Landesrat Josef Ackerl.

Für ihn ein Grund, das bestehende Hundehaltegesetz zu verschärfen. Die entsprechende Novelle wurde bereits im Unterausschuss mit Mehrheit abgesegnet, im Juni soll sie in den Landtag kommen. Wichtigste und empörende Neuerung: Die Länge der Leine darf mancherorts nicht länger als eineinhalb Meter sein, zudem müssen die Hunde einen Maulkorb tragen.

Petition gegen Gesetz

Für die in Oberösterreich bekannte Hundeexpertin Edith Kirchberger ist dies eine „Tierquälerei“. Um ihrem Protest eine Stimme zu verleihen, hat sie auf der Homepage hundehaltegesetz.at eine Unterschriftenaktion gestartet. Seit Samstag haben 227 Gegner unterzeichnet. Anstatt die Hunde in ihrer artgerechten Haltung einzuschränken, fordert Kirchberger, die Menschen besser über „das Verhalten und Denken der Hunde“ zu schulen.

Auch die grüne Landtagsabgeordnete Doris Eisenriegler, die im Unterausschuss gegen das neue Gesetz gestimmt hat, hält jenes „für einen Unsinn“. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht würde Unfälle nicht verhindern. Vielmehr sei das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter gefragt. Das sieht der zuständige Landesrat anders. Die Praxis habe gezeigt, dass die Leinenpflicht an Orten „mit einem erhöhten Gefährdungs- und Risikopotenzial für Mensch und Tier“ verschärft werden müsse. Deshalb soll in Oberösterreich die verkürzte Leinenpflicht plus Maulkorb in Kindergärten, Krippen, Schulen und Horten gelten sowie in Öffis, Freizeitparks und an Orten, an denen sich mindestens 50 Personen aufhalten. Sonst gelte: entweder an die lange Leine oder ein Maulkorb. Strafen bis zu 7000 Euro sind bei Missachtung vorgesehen.

"Einengen steigert Aggression"

Kirchberger findet die neuen Haltevorschriften „kontraproduktiv“. Das Einengen des Bewegungsfreiraumes des Hundes steigere nur die Aggression: „Durch ständiges Anleinen kommt das Tier in soziale Bedrängnis.“ Über die Konsequenzen eines vorübergehenden Festhaltens an einer kurzen Leine seien sich die Experten nicht einig, kontert Ackerl. Wenn als Ausgleich entsprechende Freiflächen zum Austoben für die Hunde existieren, sehen viele Tierärzte keine Probleme mit dem neuen Haltegesetz. So hat Ackerl die 274 Stellungnahmen der Bürgerbegutachtung auch nicht weiter verfolgt. „Ich hätte mir nur gewünscht, dass das neue Jugendgesetz, das voriges Jahr verabschiedet wurde, auf gleiches Interesse in der Bevölkerung gestoßen wäre.“ Zu diesem habe es nur 13 Einwendungen gegeben.


 

Müssen Hunde künftig an eine 1,5 Meter kurze Leine?

Pichl b. Wels – Durch die Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2006 erfolgt eine Anpassung der Bestimmungen. Danach sollen Hunde künftig an einer höchsten 1,5 Meter kurzen Leine in allen Gebieten mit mehr als 4 Häusern gehen. Möglichkeit zur Stellungnahme gibt es bis spätestens 17. Februar.

Mit einer 1,5 Meter kurzen Leine können Hunde einer sozialen Bedrängnis nicht entgehen. Die Folgen sind häufig Abwehrschnappen und Angst, hohe und untypische Aggressivität. Ungenehme und gefürchtete Beißereien wären vorprogrammiert. Die Hundeexpertin Frau Edith Kirchberger warnt: "Dieses Gesetz würde genau das fördern, was es verhindern sollte. Es fördert die Aggressivität und Beißerein der Hunde und verhindert das harmonische Zusammenleben von Hund und Mensch."

Völlig unverständlich ist daher auch die Leinenpflicht in ländlichen Gebieten mit mehr als 4 Häusern. Hunde verfügen über ein stark ausgeprägtes  Bewegungsbedürftnis. Durch ständiges Anleinen verringert sich automatisch die Reizvielfalt. Verhaltensstörungen bahnen sich aufgrund mangelnder Umweltreize an. Stets angeleinte Hunde sind insgesamt angespannter, unausgeglichener und fordern gerne Rangordungsauseinandersetzungen heraus.

"Gesunde, ausgeglichene und friedliche Hunde brauchen dringend Bewegungsfreiraum, um sich hundegerecht Verhalten zu können. Die beste Leine ist die intakte Beziehung zwischen Mensch und Hund", so die Expertin. Besonders bei Welpen stellt die 1,5 Meter kurze Leine ein Problem dar. Eine artgerechte Verhaltensentwicklung ist nicht mehr möglich. Es kommt zu einem sozialen Erfahrungsentzug, der als Folge wirklich bissige Hunde erzeugen kann.

Der Staat ist nicht bereit Kinder bereits im Kindergarten und in der Schule auf den richtigen Umgang mit Tieren, speziell mit Hunden zu trainieren. Nur durch das Fehlverhalten des Menschen werden Hunde bissig. Selten liegt ein organischer Schaden vor. 1 Million Österreicher haben einen Hund, das sind Zahlen an denen der Staat nur verdienen will, geben will er dafür nichts. Und nun sollen auch hundefachlich unausgebildete Bürgermeister über das Unwohl mitentscheiden dürfen. 

Im Interesse der Demokratie ist es daher wichtig, dass bei einer Gesetzwerdung viele Bürgerinnen und Bürger beratend mitwirken. Sie sind deshalb herzlich eingeladen, bis zum 17. Februar zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen Edith Kirchberger unter 07247/8326 oder 0664/4204730 gerne zur Verfügung.

 

  Zur Meinungsumfrage

29. 1. 2006

Wenig Personal und hohe Kriminalität:

Polizei soll Jagd auf Hundehalter machen

 

Platzt die Reform des Hundehaltegesetzes  in Oberösterreich?  So soll künftig die Polizei die Leinen- oder Maulkorbpflicht überwachen. „Mit dem jetzigen Personalstand unmöglich. Zudem ist unsere Aufgabe die Senkung der Kriminalität und nicht die Leinenkontrolle“, so der Linzer VP – Sicherheitssprecher Hackl.

Als „ Husch-Pfusch-Gesetz“ wurde die seit Juli 2003 geltende Verordnung gescholten. Vor allem deren „Zahnlosigkeit“ hat man kritisierten Dank einer Novelle soll dem alten Hundehaltegesetz nun mehr „Biss“ verglichen werden, aber die Polizei müsste dann dessen Einhaltung überprüfen. Eine der umstrittenen neuen Regeln: Hundeleinen dürfen nicht länger als 1,5 Meter sein.

„Viel zu kurz. Ein Hund muss ausweichen können und von seiner Nase Gebrauch machen können“, so meint Dieter Koch, Leiter der Eukanuba – Welpenschulen.

 „Durch eine so kurze Leine werden die Hunde sogar aggressiver“, fürchtet Hundeexpertin Edith Kirchberger aus Pichl.

 

Dazu der Linzer VP Sicherheitssprecher Josef Hackl: „Mir liegt die Sicherheit meines Kindes am Schulweg mehr am Herzen als die Kontrolle einer Leinenlänge.“

Eine polizeiliche Überwachung und Exekution des Hundehaltegesetzes hält Hackl für derzeit nicht machbar:“ Wir sind mit unseren jetzigen Aufgaben schon genug eingedeckt.“

 

  Zur Meinungsumfrage
 



 

Neues Hundehaltegesetz seit 1. Juli 2003 - siehe auch unter Presseberichte
1. Juli 2005

Zwei Jahre Leinen- und andere Pflichten - "Krone" zieht Bilanz

Pfusch-Gesetz für Hundehalter soll nun "runderneuert" werden

Als "zahnloses Pfusch-Gesetz" wurde das seit 1. Juli 2003 geltende neue Hundehaltegesetz im Land ob der Enns oft bekrittelt. Herrchen und Frauchen liefen Sturm. Tausende Hundehalter verweigerten den Gehorsam, pfiffen auf Leinenpflicht und Trümmerl wegräumen. Die "OÖ-Krone" zieht eine Zwei-Jahres-Bilanz.

"Das Zusammenleben mit einem Hund und die Sicherheit bei der Haltung wurden einer nie dagewesenen öffentlichen Diskussion unterzogen", freut man sich im Büro von Landesrat Ackerl. Positives ortet auch der Leiter der Polizeiabteilung des Landes, Bernhard Hindinger: "Ich glaube, dass sich die anfängliche Polarisierung verringert hat."

Als Plus des Gesetzes bezeichnet Hundeexpertin Edith Kirchberger aus Pichl, dass die Leute jetzt quasi per Gesetz angehalten werden, sich besser über Hund zu informieren, bevor sie sich einen anschaffen: "Unüberlegte Spontankäufe wurden dadurch schon seltener."

Ungeklärt ist noch immer die Exekutierbarkeit der Gesetze. Das soll sich ändern. Denn im Herbst wird das Gesetz runderneuert. Die wichtigsten Punkte: Klare Regelung der Mitwirkung der Exekutive, Ausnahme von kleinen Vierbeinern von der Leinen- und Maulkorbpflicht, genauere Definitionen von "größeren Menschenansammlungen", Ausweitung der Anmeldefrist von 8 auf 12 Wochen und Qualitätssicherung beim Sachkundekurs.

Kritik: Feilaufflächen fehlen großteils immer noch, ebenso wie Strafmandate für die "Sünder".

Josef Ackerl, zuständiger Landesrat: "Trotz der bisher grundsätzlich guten Erfahrungen werden wir in der neuen Gesetzes-Novelle noch einige Punkte verbessern müssen." Dr. Hilde Berger, Präsidentin des oberösterreichischen Tierschutzvereins: "Man muss schon ein Glück haben, in seiner Nähe eine Freilauffläche für seinen Hund zu finden." Edith Kirchberger, Hundeexpertin: "Sachkundekurse gehören qualitativ verbessert. Zwei Stunden reichen nicht aus." Bernhard Hindinger, Polizeiabteilung Land OÖ: "Wir sind bemüht, dass die Leinen- und Maulkorbpflicht überwacht wird."

70 Prozent der Hundebesitzer protestieren gegen neues Hundehaltegesetz

Positiv bewertet wird der Hundeführerschein und die Kotentfernung

Pichl b. Wels – Tierärzte und Hundebesitzer stöhnen gleichermaßen unter der Last des neuen Hundehaltegesetzes. Nach drei Monaten „Probezeit“ sind manche Hundebesitzer verzweifelt, die Tierärzte fühlen sich „überfordert“.

Am 4. Oktober ist Welttierschutztag. Die bekannte Hundeexpertin Edith Kirchberger nahm dies zum Anlass eine Internetumfrage zum neuen Hundehaltegesetz, dass seit drei Monaten in Kraft ist, zu starten. Die Ergebnisse sind alarmierend. Rund 70 Prozent der Befragten üben heftige Kritik an dem Gesetz. In der Praxis erweise sich vor allem der Leinen- und Beißkorbzwang als undurchführbar.

„Kein Tier bleibt auf Dauer friedlich, wenn es im Bewegungsdrang, durch den Leinenzwang, und in der Kommunikation, durch den Maulkorbzwang, gehindert wird“, kritisiert Silvia. Karl mailte an Edith Kirchberger: „Man kann die verrücktesten Hundeverordnungen machen, aber es wird deshalb nicht weniger Beißunfälle geben, denn die kriminellen Hundehalter werden damit nicht erfasst. Seriöse Hundehalter werden schikaniert und Hunde in Not gebracht.“

Auch die Tierärzte sind von der Aufgabe, Vorträge zu halten, überfordert?. Viele klagen in der Umfrage über Zeitnot und sehen keine Möglichkeit, diese weitere Aufgabe zu erledigen. Tierarzt Dr. Wolfgang Liebich geht sogar einen Schritt weiter und empfiehlt die Gründung einer eigenen Akademie: „Eine Akademie für Kynologie zur Ausbildung von Diplomhundetrainern sollte geschaffen werden.“ Die Trainer sollten in den Belangen wie Anatomie, Physiologie, Hundeverhalten und Pädagogik ausgebildet werden. Einen entsprechenden Entwurf hat Dr. Liebich derzeit zur Prüfung bei der Veterinärmedizinischen Universität in Wien eingereicht.

Edith Kirchberger befragte via Mail 1.000 Hundehalter und 400 Tierärzte. Positive Reaktionen erhielt sie vor allem zum Thema Hundeführerschein und der Verpflichtung den Kot der Tiere zu entfernen. „Wir sollten den tausenden Tieren dankbar sein, die für viele Menschen ein Partner- oder Kinderersatz sind und deren Leben erhellen“, weist die Expertin auf die positiven Aspekte der Tierhaltung hin.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kirchberger gerne unter 0664/4204730 zur Verfügung.


„Hundehaltegesetz“ an Gemeinden abgeschoben

Bürgermeister werden zu Boten der schlechten Nachricht

In der Diskussionsrunde von Radio Oberösterreich „Kontrovers“ und „ORF Heute“ mit Landesrat Josef Ackerl wurde deutlich, dass das neue Hundehaltegesetz unausgegoren und undurchführbar ist. Nach dem Motto „machen wir ein Gesetz und warten ab, was passieren wird“. Hundeexpertin Edith Kirchberger warnt vor diesem Experiment und den allzu strengen Strafen, die über die Gemeinden eingehoben werden. „Die Durchführung des Gesetzes dürften nicht an die Gemeinden abgetreten werden. Leider hören die Politiker zu wenig auf die Experten, sondern versuchen den Wünschen der großen Masse nachzukommen".

Die Sorglosigkeit einiger Hundehalter hat zum neuen Hundegesetz gedrängt. Es steht fest, Polizei und Gendarmerie sind von der Mitwirkung zum Hundegesetz ausgeschlossen. Die Überprüfung soll von der Gemeinde ausgehen. Bürgermeister und Bürgermeisterinnen müssen erst Erfahrungen sammeln, um zu lernen.

In Extremfällen müssen sie auch Anordnungen treffen, um Hunde einschläfern zu lassen, wenn der Besitzer das neue Hundegesetz übergeht und somit keine Lösung gefunden werden kann.

  • wenn der Hund keinen Platz in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen findet,

  • er nicht veräußert werden kann.

Steht das nicht im klaren Widerspruch zum Oberösterreichischen Tierschutzgesetz? Soll das der neue Umgang mit dem neuen Hundehaltegesetz werden? Sind wir somit wieder bei den Vorschlägen des LP-Abgeordneten Leo Steinbichler angelangt? Fragt sich Hundeexpertin Kirchberger. Dabei könnte mit ein wenig Disziplin den Gegnern der Wind aus den Segeln genommen werden.  Am 3. Juli würde sich der Landtag erneut treffen, eine Chance, das Gesetz abzuändern.

Die heftigsten und meisten Proteste gab es wegen der Leinen- oder Maulkorbpflicht für alle Hunde innerhalb des Ortsgebietes. Landesrat Ackerl gab zu, dass zumindest Beißkorbpflicht für Hunde, die kleiner als Katzen sind, nicht sinnvoll ist. Allerdings bei der Verunreinigung der Straße durch Tiere gibt es keine Entschuldigung, da darf und kann schon mal ein Organmandat verhängt werden.

Gernot Ecker, Moderator der Diskussionsrunde, startete einen Rundruf in verschiedenen Gemeinden in ganz Oberösterreich zwecks erwerbes des vorgeschriebenen Sachkundenachweises. Ergebnis: Bis jetzt weiß keiner wo und wann die Ausbildungsmöglichkeiten stattfinden sollen. Auch die Infobroschüren geben keinerlei Aufschluss. Am 1. Juli muss binnen einer Woche nach Anmeldung eines Hundes ein Sachkundenachweis erbracht werden, das gilt auch für die ältere Generation. Landesrat Ackerl meinte: “Wir sollen uns nicht aufs Extreme konzentrieren, wenn es zum Beispiel  um eine 80-jährige Dame geht, die nicht mobil sind, um einen Sachkundenachweis zu erwerben“.

„Da die Bedeutung von Haltungsfehlern für die Auslösung von Aggressivität bei Hunden nachgewiesen ist, sollten Hundehalter über entsprechende Sachkenntnisse und Rücksichtnahme verfügen. Durch einen Sachkundenachweis könnten die Hundehalter belegen, dass sie wissen, wie sie ihr Tier artgerecht zu halten und zu versorgen haben. Diese Maßnahmen stellen einen präventiven Schutz von Mensch und Hund dar. Kindern soll der Umgang mit Hunden bereits im Vorschulalter gelehrt werden. Das sind durchführbare Lösungen", so Kirchberger.  Seit über 25 Jahren arbeitet Kirchberger in dieser Richtung. Erfolg besteht aus TUN. Weit über 10.000 Hundehalter und Kinder  kamen bereits in den Genuss dieser kostenlosen Seminare: „Die Sprache der Hunde verstehen und entsprechend reagieren.“ 


730.000 Euro für einen Pudel?

Geplantes Hundehaltegesetz: Verborgene Fallen und negative Auswirkungen

Pichl b. Wels – „Eine Mindestdeckungssumme von 730.000 Euro bei der Versicherung eines Pudels halte ich für überzogen“  erklärt Hundeexpertin Edith Kirchberger. Im neuen Hundehaltegesetz gibt es einige Fallen, die vor allem auf ältere und weniger betuchte Menschen negative Auswirkungen haben könnten. Abgesehen davon ist das Thema „Hund“ viel zu komplex, um für alle ein optimales Gesetz erstellen zu können.

Über die strengeren Vorschriften werden sich die hundelosen Menschen nur kurzfristig freuen können. Die schnelle Lösung, wird rasch ausbreitende Probleme mit sich bringen, warnt Hundeexpertin Edith Kirchberger.

„Gut finde ich die Einführung eines Hundehalterführerscheins“, betont Kirchberger. Doch der Leinen- und Maulkorbzwang werde zu restriktiv vorgeschrieben. Studien belegen, dass Hunde, die ausschließlich an der Leine geführt werden, zunehmend aggressiv werden. Ein Problem könnte dieser Leinenzwang vor allem für ältere Menschen werden, die ihre Tiere nur in der Stadt Gassi führen können. Die negativen Auswirkungen: mehr aggressive verhaltensgestörte Hunde.

Durch einen Maulkorb werde der Hund an der natürlichen Temperaturregelung durch Hecheln behindert. Die Folge: Es kann zu schweren Atem- und Kreislaufproblemen kommen. Mit Skepsis beurteilt die Hundeexpertin auch das landesweite Register, dies könnte leicht zu einem Strafregister umfunktioniert werden und sei deshalb abzulehnen.

Ein weiterer strittiger Punkt ist die Durchführung von Präventivmaßnahmen durch den Bürgermeister. „Ich frage mich, wer die Bürgermeister ausbildet und aufgrund welcher Kenntnisse sie entscheiden sollen“, so Kirchberger.

Vielmehr sollte in die Ausbildung der Lehrer investiert werden. Sinnvoller ist es, den richtigen Umgang mit Hunden bereits den Mädchen und Buben in der Schule zu vermitteln. Kinder können ihr neues Fachwissen an die Erwachsenen weiter geben. Dadurch könnten Unfälle, die aufgrund von menschlichem Fehlverhalten verursacht werden, vermieden werden.

Gewiss ist, dass am 1. Juli das neue Hundehaltegesetz in Kraft tritt. Der Landtag trifft sich am 3. Juli, da wäre eine Gesetzesänderung möglich.

Mehr Fachkenntnis und Rücksichtnahme sind durchführbare Lösungen. Als Beitrag zur Entspannung von Tier und Mensch bietet die Hundeexpertin Kirchberger aus ihrer über 25-jährigen praktischen Erfahrung heraus, laufend kostenlose Schulungen an. Weit über 10.000 Personen kamen bereits in den Genuss der Gratis-Seminare: „Die Sprache der Hunde verstehen und entsprechend reagieren.“ Als zusätzliche Motivation gibt’s für den Hundehalter Führerschein, Urkunde, Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke und für den Vierbeiner eine Hundefressbox. Mehr über das neue Hundehaltegesetz und ein Diskussionsforum finden interessierte im Gästebuch unter www.hunde-kirchberger.at. Näheres unter der Hotline 0664/4204730


Am 1. Juli ist es soweit, was halten Sie von dem neu beschlossenen Hundehaltegesetz? Ihre Meinung kann Änderungen bewirken!
Stellungnahme per Email oder ins Gästebuch http://www.hunde-kirchberger.at

Die Eckpfeiler des kommenden O.Ö. Hundehaltegesetz:

  • Allgemeine Leinen- oder Maulkorbpflicht für alle Hunde innerhalb des Ortsgebietes.

  • Leinen- und Maulkorbpflicht für alle Hunde jedenfalls auf Kinderspielplätzen, Kindergärten, Schulen, in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellenbereich und bei größeren Menschenansammlungen (z.B. Veranstaltungen).

  • Gemeinden können innerhalb des Ortsgebietes entsprechend gekennzeichnete Freilaufflächen festlegen, sowie Gebiete definieren, auf denen Leinen- und Maulkorbpflicht besteht oder auf denen die Mitführung von Hunden generell untersagt ist.

  • Gemeinden können außerhalb des Ortsgebietes Leinen- und Maulkorbzwang vorschreiben.

  • Hundeführerschein (= Sachkunde - Inhalte der Begleithundeprüfung!) und Verlässlichkeit (gewisse Gruppen wie gerichtlich verurteilte Tierquäler, Zuhälter, Gewalttäter werden ausgeschlossen) für das Halten von auffälligen Hunden (jene, die schon einmal gebissen haben);

  • Theoriekurs für Hundeneubesitzer, alle Hundehalter müssen vor Anschaffung eines Hundes einen Hunde-Theorie-Kurs absolvieren, in dem sie über die Hundehaltung inkl. Tierschutz aufgeklärt werden.

  • Einführung einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 730.000 Euro.

  • Einführung eines landesweiten Hunderegisters (damit wird erstmals die Erstellung einer aussagekräftigen Hundebissstatistik ermöglicht).

  • Abrichte und Zuchtverbot für aggressive Hunde.

  • Verpflichtung zur Entsorgung der Hundeexkremente.

  • Ausnahmen für spezielle Hunde (Partnerhunde, Blindenhunde).

  • Der Bürgermeister muss bei bekannt werden von besonderen Umständen die ein "gewisses Gefährdungspotential" vermuten lassen (z.B. Haltungsbedingungen des Hundes) präventiv tätig werden, in dem er beispielsweise eine besondere Sachkunde (Hundeführerschein) vorschreibt.

  • Der Bürgermeister kann in besonderen Fällen (Verstöße gegen behördliche Anordnungen, Bestimmungen des O.Ö. Hundehaltegesetz, Gefährdung von Menschen) die Hundehaltung (auch bei Vorliegen der Sachkunde) untersagen.

Meine Meinung finden Sie unter Pressebericht der O.Ö. Kronenzeitung


Nur 0,5 Prozent der Hunde werden auffällig
Utl.: Vor allem für Pensionisten wird der geliebte Vierbeiner zu teuer

Pichl b. Wels - Als kontraproduktiv bezeichnet die Präsidentin des Vereines "pro Hund", Edith Anna Kirchberger, einen Teil des Entwurfes für das oberösterreichische Hundehaltegesetz. "Nur rund ein halbes Prozent der Hunde wird auffällig und diese Fälle könnten durch ein gezieltes Training vermieden werden", ist Kirchberger überzeugt. Die Expertin plädiert für die verpflichtende Einführung eines Hundeführerscheins.

Schulung statt Strafe lautet das Motto von Hundeexpertin Edith Kirchberger. "Wenn Hunde nur mehr an der Leine geführt werden oder ständig einen Beißkorb tragen, dann werden sie dadurch nur noch aggressiver", warnt Kirchberger vor einer Eskalation. Durch einen generellen Leinenzwang würden die Hunde daran gehindert, via Körpersprache zu kommunizieren, dadurch steige die Aggressivität.

Ein weiterer Minuspunkt bei dem Gesetz seien die vielen unterschiedlichen Bestimmungen, wo Hunde erlaubt seien oder nicht. Weiters würden sich in Zukunft vor allem Pensionisten ihren geliebten Vierbeiner, durch die Verpflichtung den Hund versichern zu lassen, nicht mehr leisten können. "Die Auswirkungen des Gesetzes sind schon jetzt spürbar: Viele trennen sich von ihrem Hund, weil ihnen die Bestimmungen zu undurchschaubar und die Kosten zu hoch sind", kritisiert Kirchberger.

Die Hundeexpertin sieht als Lösung die Einführung eines verpflichtenden Hundeführerscheins. Die Hundehalter sollten im richtigen Umgang mit ihrem Vierbeiner geschult werden. Außerdem sei es wichtig, dass bereits Kinder gewisse Verhaltensregeln lernen, damit Unfälle vermieden werden und sie die Angst vor dem "treuesten Freund des Menschen" verlieren.

Für Rückfragen steht Ihnen Edith Anna Kirchberger gerne unter Tel. (07247) 83 26 zur Verfügung.
 


Neuer Beitrag zur Entspannung zwischen Vierbeiner und Mensch: Hundeführerschein

Tierexpertin will jährlich 1000 Menschen im richtigen Umgang vertraut machen

Der beste Freund des Menschen ist der Hund. Das bestätigen jüngste Statistiken: Immerhin gibt es mehr als 600.000 Hunde in Österreich, Tendenz stark steigend. Dass diese Tatsache nicht nur mit Freude in der Bevölkerung aufgenommen wird, ist angesichts der lästigen HundstrümmerIn in den Städten und Zwischenfällen mit Kampfhunden nicht verwunderlich. Eine Lösung könnte die Einführung eines Hundeführerscheins sein.

Besitzer steuert das Verhalten

"Es ist immer der Besitzer dafür ausschlaggebend, ob ein Hund sich richtig verhält oder auf Ablehnung stößt", sagt Edith Anna Kirchberger. Die aktive Hundeexpertin hat nun aus dieser Erkenntnis die Konsequenz gezogen und bietet eine Ausbildung sowie einen Hundeführerschein an.

Fehler im Umgang

"Kein Hund kommt verhaltensgestört auf die Welt. Es ist der Mensch, der im Umgang mit seinem Vierbeiner Fehler macht", präzisiert Edith Anna Kirchberger. Schon bisher hatte die engagierte Fachfrau zukünftigen Besitzern ihrer Hunde aus der hauseigenen Zucht einen Kurs angeboten, um die Menschen auf den Umgang mit dem neuen Mitbewohner vorzubereiten.

Gratis Kurse in Pichl bei Wels

Jetzt bietet die Hundeexpertin ihre kostenlosen Kurse allen Menschen die einen Vierbeiner  vom Tierheim haben an, egal ob sie mit ihm gut oder mittelmäßig gut zurecht kommen. Diese einzigartige Möglichkeit in Pichl bei Wels im Rahmen eines Seminars den Hundeführerschein zu machen, hat zum Ziel, grobe Fehler zu vermeiden, das Zusammenleben zwischen Tier und Mensch zu verbessern.

Guter Start ins gemeinsame Leben

"Ich will aber auch erreichen, dass in Zukunft weniger Hunde weggelegt werden. Dass weniger Hunde ins Tierheim abgeschoben werden und bereits der Start ins Leben mit dem Begleiter optimal gelingt", erklärt die Tierfreundin.

Bisher nur Abrichtekurse

Es gibt in ganz Österreich nichts Vergleichbares, so Kirchberger: "Bei den bisher angebotenen Kursen geht es nur ums Abrichten, bei meinem Führerschein geht es um den Umgang und um das Verhältnis zwischen Hund und Herrl, aber auch um die Pflichten der Hundehalter."

1000 Führerscheine pro Jahr

Schon bisher hatten hunderte Hundehalter in Pichl bei Wels die Einschulung absolviert. Mit dem Ergebnis, dass aufgrund guter Vorbereitungen kaum eine "Beziehung" zum Hund gescheitert ist. 1000 Personen will Edith Anna Kirchberger pro Jahr mit dem Hundeführerschein ausstatten.
 


Hundehaltegesetz

Den Besitzer in die Verantwortung nehmen:

Wer die Sprache der Hunde versteht schützt sich vor Missverständnissen

Pichl b. Wels - Immer öfter sind Konflikte zwischen Hund und Mensch in den Medien. Meist sind Kinder die Opfer.

"Das Wedeln mit der Rute ist nur ein Zeichen der Erregung. Das heißt nicht, dass der Hund dabei freundlich gestimmt sein muss", erläutert Kirchberger. Auch Tiere können verklemmt, bedrückt oder locker aussehen. Zur Interpretation der Stimmungslage müssen Hundebesitzer vor allem die Rute, die Lefzen, die Ohrenstellung und die Blickrichtung beobachten.

Aggression ist zu 90 % eine Reaktion auf Angst. Ein aggressives Tier hat einen starren Blick, zeigt die Zähne. Der Hund macht sich groß und tendiert mit seinem ganzen Gewicht nach vorne.

Bei einem Therapietag mit mehreren Kindern gab Kirchberger dieses Wissen weiter. Einer der Therapieteilnehmer war auch der neunjährige Markus. Ein spielender Hund, der an ihm hochsprang, hatte bei ihm eine Hundephobie ausgelöst. Er vertrug keine Hunde in seiner Nähe und konnte sich auch nicht vorstellen ein Tier anzufassen. Bei Edith Kirchberger erlernte er den richtigen Umgang mit Hunden und verlor zugleich seine panische Angst innerhalb einer guten Stunde. Am Ende des Seminartages war das Kind so weit, dass es sogar einen Therapiehund streichelte.
 


Hundehaltegesetz: Oberösterreich wiederholt Fehler der Steirer und Wiener

Auch Hunde brauchen Auszeiten!

Wien/Pichl. Rund 100 Gäste konnte Edith Anna Kirchberger, Präsidentin des Vereines "pro Hund", bei ihrer zweiten Benefizgala, zugunsten des spastisch gelähmten Patrick aus Wien und dem Welser Tierheim, begrüßen.

Der Wiener Verhaltensforscher Prof.Dr. Hermann Bubna-Littitz kritisierte bei seinem Vortrag, dass die Oberösterreicher bei ihrem neuen Hundehaltegesetz im Begriff seien, die Fehler der Steirer und Wiener zu wiederholen. Auch bei diesen Gesetzen wurden bereits allzu strenge Paragraphen wieder revidiert. "Leider hören die Politiker zu wenig auf die Experten, sondern versuchen den Wünschen der großen Masse nach zu kommen", so Dr. Bubna-Littitz.

Hundeexpertin Kirchberger ging in ihrem Vortrag vor allem auf das richtige Loben und Tadeln der Vierbeiner ein. "Das Schütteln im Nacken ist für den Hund eine Todesdrohung, deshalb wird nun eher mit anonymen Bestrafungen - etwa mit der Wasserpistole - gearbeitet." Besonders bei Familien mit Kindern sollten die Hundebesitzer darauf achten, dass die Tiere eine eigene Höhle oder ähnliches als Rückzugsraum besitzen. "Wenn einem Hund der Trubel zu viel wird, kann es sein, dass er aggressiv wird und auch ein gutmütiges Tier mal zuschnappt", warnt Kirchberger.


OÖ-Rundschau vom 25.06.2003

SO VIEL KOSTEN VERSTÖSSE

Es ist noch unklar, wo und in welchem Umfang überhaupt Vergehen nach dem Hundegesetz abgestraft werden können. Die Liste an Organstrafen ist vom Land allerdings festgelegt:

Exkremente im Ortsgebiet nicht entsorgt: € 10,00
Ohne Leine im Ortsgebiet unterwegs: € 15,00
Ohne Beißkorb in sensiblen Zonen im Ortsgebiet (zusätzlich zur Leine): € 15,00
Gegen Haltevorschriften verstoßen: € 20,00

FÜR HUNDEHALTER
Neues Gesetz nimmt sie auch an die Leine.

Pflichten und Verbote

Sachkundenachweis:
Von jedem Hundehalter muss künftig eine theoretische Ausbildung absolviert werden. Ausgenommen davon sind Halter, deren Hund bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet ist. Diese Halter müssen erst bei Anmeldung eines neuen Hundes den Sachkundenachweis vorlegen. In diesem Fall gilt aber als Sachkundenachweis z.B. auch eine früher schon absolvierte Begleithundeprüfung. Für Halter "auffälliger" Wuffis ist jedenfalls der Hundeführerschein Pflicht.

VERBOT, aggressive Hunde zu züchten bzw. abzurichten.

AN DER LEINE oder mit Maulkorb müssen Vierbeiner an öffentlichen Orten im Ortsgebiet geführt werden.

LEINE + MAULKORB sind ab 1. Juli bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen oder Kindergärten, auf Spielplätzen und bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Gaststätten...) Pflicht.

EXKREMENTE seines Lieblings hat der Hundeführer von öffentlichen Plätzen im Ortsgebiet zu entsorgen.

DER GEMEINDERAT kann künftig bestimmen: Er kann an bestimmten Plätzen innerhalb des Ortsgebiets den Leinen- bzw. Maulkorbzwang aufheben, er kann an bestimmten Plätzen Leinen- und Maulkorbpflicht einführen bzw. das Mitführen von Hunden überhaupt verbieten. Er kann Leinen- oder Maulkorbpflicht an bestimmten Plätzen außerhalb des Ortsgebietes vorschreiben.

AUSNAHMEN gibt es für Rettungshunde, Polizeihunde, Therapiehunde, Blindenhunde und im Rahmen von Hundevorführungen, Hundeschauen und dergleichen.

BÜRGERMEISTER müssen, wenn ihnen ein "Gefährdungspotential" bekannt wird, vorsorglich ("präventiv") tätig werden. Sie können z.B. einem Halter einen Sachkundenachweis vorschreiben, ja die Hundehaltung sogar untersagen.

GUT GEBELLT

  • "Das neue Gesetz bringt für Hundehalter klare Regeln und mehr Kompetenz, für die Bevölkerung ein Plus an Sicherheit." (Josef Ackerl, Landesrat)

  • "Ich frage mich, wer die Bürgermeister ausbildet und aufgrund welcher Erkenntnisse sie entscheiden?" (Edith Kirchberger, Hundeexpertin, Pichl)

  • "Die Unklarheiten und Unsicherheiten rund um das neue Gesetz sind ausschließlich auf mangelnde Information seitens des zuständigen Landesrates Josef Ackerl zurückzuführen." (Josef Stockinger, VP-Landtagssprecher)

  • "Die allgemeine Pflicht zum Wegräumen der Hundstrümmerl stört mich! Wozu zahle ich denn Hundesteuer?" (Petra Klupp, Eferding, auf OÖOnline)


101  Hunde  und  51 Kinder

Startfrei für neues Hundegesetz, Jugend geht vorbildlich voran  "Learning by doing"  in Pichl bei Wels

Pichl b. Wels Wer die Sprache der Hunde versteht, schützt sich vor Angriffen. Mädchen und Buben im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren nehmen die Gelegenheit wahr, mit rund 101 Hunden in der Villa Kirchberger herumzutollen und zu lernen. Dabei wird eine intensive Schulung über das Verhalten der Hunde und der  richtige Umgang mit dem Gesetz gelehrt. Das Projekt wurde zum Start des am 1. Juli in Kraft tretenden Hundegesetzes angesetzt. Hundeexpertin Edith Anna Kirchberger macht diesen kostenlosen Tag in Kooperation mit Frau Luftensteiner Brigitte von der  Hauptschule Timmelkam möglich. Ihr Erfolgsrezept lautet dabei "Learning by doing".

„Kinder, die nicht das Glück hatten mit einem Hund aufzuwachsen, müssen erst lernen, wie man sich Hunden gegenüber richtig verhält“, betont Edith Kirchberger. Bevor die Mädchen und Buben die putzigen Vierbeiner streicheln, füttern und mit ihnen arbeiten dürfen, erhalten sie eine intensive Schulung über das Verhalten und den Umgang mit Hunden.

Warnsignale des Hundes werden dabei ebenso besprochen, wie das richtige Zugehen bei Begegnung mit einem fremden Hund. Wie soll ein Hund gestreichelt werden, damit er nicht erschrickt und zuschnappt, ist etwa eines der Lernziele. "Das Wedeln mit der Rute ist nur ein Zeichen der Erregung. Das heißt nicht, dass der Hund dabei freundlich gestimmt sein muss", erläutert Kirchberger. Auch Tiere können verklemmt, bedrückt oder locker aussehen. Zur Interpretation der Stimmungslage müssen die Kinder und Hundebesitzer vor allem die Rute, die Lefzen, die Ohrenstellung und die Blickrichtung beobachten. Aggression ist zu 90 % eine Reaktion auf Angst. Ein aggressives Tier hat einen starren Blick, zeigt die Zähne. Der Hund macht sich groß und tendiert mit seinem ganzen Gewicht nach vorne. 

Mittlerweile hat sich der Erfolg der Kirchbergschen-Methode schon herumgesprochen. Am 6. August wird sie in ihrer Villa am Teich von den oberösterreichischen Kinderfreunden  besucht. Interessierte haben die Möglichkeit kostenlos an diesem und weiteren Projekten teilzunehmen. Auch Hundeängste bei Kinder, können an diesen Tagen kostenlos aufgearbeitet werden.