Hundegesetz fehlt der Biss
Was wurde aus dem Hundehaltegesetz in Oberösterreich, das seit Dezember
2006 kurze Leine und Beißkorb vorschreibt?
Das strengere Hundehaltungsgesetz in Oberösterreich wird de facto nicht
kontrolliert, weil für die vorgeschriebene Überwachung Zeit und Personal
fehlen.
"Tierquälerei - "fight for your rights"
- 3000
Leute versuchten mit ihrer Unterschrift, ein strengeres Hundehaltegesetz
für Oberösterreich zu verhindern. Die Protestliste übergab die Initiatorin
und Welser Hundeexpertin Edith Kirchberger dem zuständigen SPÖ-Landesrat
Josef Ackerl. Doch der blieb hart. Im Dezember 2006 trat die Novelle in
Kraft, wie der Standard am 6. Dezember berichtete.
Seitdem dürfen Hunde in Städten und Gemeinden nur noch an eineinhalb Meter
kurzen Leinen geführt werden. In Schulen, Kindergärten und öffentlichen
Verkehrsmitteln müssen sie zusätzlich noch einen Maulkorb tragen - nach
den Buchstaben des Gesetzes.
Keine Kontrolle
Die Aufregung der Tierliebhaber, dass die Vierbeiner nicht mehr artgerecht
gehalten werden könnten, hat sich inzwischen gelegt. Vielleicht auch
deshalb, weil jetzt, sieben Monate später, das Gesetz im Grunde genommen
nicht kontrolliert wird. "Die Mitwirkung des Bundes ist zwar erwirkt
worden", sagt Ackerl, dennoch habe die Polizei abgewinkt. Für die
vorgeschriebene Überwachung der Leinen- und Maulkorbpflicht fehle es an
Zeit und Personal. Somit dürfte auch das hohe Strafmaß von bis zu 7000
Euro nicht die erwünschte Abschreckung erzielen.
Den Verdacht, es handle sich um ein zahnloses Gesetz, will der Landesrat
aber nicht aufkommen lassen und präsentiert statistisches Material. Die
Zahl der registrierten Hunde sei von 2004 bis 2006 deutlich gestiegen, von
42.628 auf 54.111, jene der Hundebisse sei hingegen zurückgegangen, von
455 auf 311.
Keine Quälerei
Diese Entwicklung setzte jedoch schon vor Inkrafttreten der verschärften
Novelle ein. Dennoch bleibt Ackerl dabei: Die strengeren Vorschriften
haben Sinn. Erst seitdem es in Oberösterreich überhaupt ein
Hundehaltegesetz gibt (seit 2002) habe sich die Statistik positiv
entwickelt. Mit der Novelle 2006 sei bisher geltendes Recht lediglich "konkretisiert" worden. Dass an Orten, an denen sich mindestens 50
Personen aufhalten, verkürzte Leinenpflicht plus Maulkorbpflicht gelte,
empfindet er nicht als Tierquälerei, sondern als vernünftige Maßnahme zum
Schutz von Mensch und Tier. Den Unterzeichnern der Protestliste hat Ackerl
aber zugesagt, die Novelle in zwei Jahren evaluieren zu lassen.
Quelle: (Kerstin
Scheller, DER STANDARD Printausgabe, 7./8.7.2007)
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